Dienstgrade in den Freiwilligen Feuerwehren Bayerns werden unterschieden nach Mannschafts- und Führungsdienstgraden, sowie Funktionsabzeichen.
Die Voraussetzungen für die Erlangung dieser Dienstgrade regelt entweder das Bayerische Feuerwehrgesetz oder die jeweillige Feuerwehr selbst. Eine ausführliche Beschreibung der Dienstgrade ist auch bei Wikipedia zu finden.