Als Feuerwehrkommandant wird der Leiter einer Feuerwehreinrichtung (Berufsfeuerwehr oder Freiwilligen Feuerwehr) bezeichnet. Dieser stellt die leitende Funktion innerhalb der Feuerwehr dar und ist im Einsatzfall auch Entscheidungsträger. Der Kommandant und sein Stellvertreter werden nach den Bestimmungen des Feuerwehrgesetzes in geheimer Wahl ermittelt. Diese Wahl findet turnusgemäß alle sechs Jahre statt.